Geschäftsvisum für Belgien

Geschäftsvisum für Belgien

Das Geschäftsvisum für Belgien richtet sich an Personen, die in Belgien geschäftlich tätig sein möchten. Wenn Sie also vorhaben, an einer Konferenz oder einem Meeting teilzunehmen, den Verkauf zu fördern, ein Netzwerk aufzubauen oder ähnliches, benötigen Sie ein Geschäftsvisum für Belgien.

DOKUMENTE BENÖTIGT

Sie müssen die folgenden Dokumente einreichen, um das Business-Schengen-Visum für Belgien zu beantragen:

  • LOI oder Einladungsschreiben: Ein Einladungsschreiben sollte von dem Unternehmen in Belgien ausgestellt werden, das Sie besuchen möchten. Der LOI sollte die Adresse und Kontaktdaten des Unternehmens auf seinem offiziellen Briefkopf enthalten. Es sollte auch die geplanten Termine Ihres Besuchs im Unternehmen enthalten.
  • Schreiben des Arbeitgebers: Sie müssen ein Schreiben Ihres in Belgien ansässigen Arbeitgebers vorlegen, in dem der Zweck Ihres Besuchs in Belgien erläutert wird. Das Schreiben sollte auf dem offiziellen Briefkopf des Unternehmens ausgestellt werden. Das Schreiben sollte die Genehmigung des Urlaubs durch Ihr Unternehmen für Ihren Besuch in Belgien erwähnen.
  • Kontoauszüge der Unternehmensorganisation: Sie müssen die Kontoauszüge der letzten 6 Monate des Unternehmens einreichen.
  • Satzung und Memorandum: Sie ist bei den Aktiengesellschaften eingetragen. Sofern vorhanden, müssen Sie das beglaubigte Original vorlegen.
  • Gewerbeschein: Sie müssen den Gewerbeschein des Unternehmens vorlegen. Eine Fotokopie der Originallizenz und der erneuerten Lizenz.
  • Finanzierungsnachweis für die Reise: Die Reise nach Belgien sollte von dem Unternehmen finanziert werden, in dem Sie beschäftigt sind, oder von dem Unternehmen, das Sie in Belgien besuchen möchten. Die Angaben zum die Reise finanzierenden Unternehmen und dessen Angaben sind im Einladungsschreiben anzugeben.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Teilnahmebedingungen sind:

  • Sie sollten Staatsbürger des Landes sein, aus dem Sie sich bewerben.
  • Sie müssen einen triftigen Grund haben, Belgien geschäftlich zu besuchen, z. B. um an Konferenzen teilzunehmen, Ihr Geschäft zu erweitern und dergleichen.
  • Sie sollten einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab dem geplanten Reisedatum haben.

 Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung des Visumantrags für einen Standardantrag dauert etwa 10-15 Werktage. Es hängt jedoch von verschiedenen anderen Faktoren ab; es kann etwa 30 Tage dauern. 

Um Verzögerungen zu vermeiden, beantragen Sie das Visum 3 Wochen vor dem geplanten Abreisedatum, aber weniger als 3 Monate vor dem Reisedatum. Diejenigen, die aus geschäftlichen Gründen nach Belgien reisen, machen mehrere Besuche im Land; Wenn Sie dies beabsichtigen, werden Ihre Folgeanträge in kürzerer Zeit bearbeitet.

Wie kann die Y-Achse Ihnen helfen??

Die Y-Achse kann Ihnen dabei helfen:

  • Bewerten, welches das passende Visum für Sie wäre
  • Beratung zu den Unterlagen, die Sie für die Beantragung des Visums benötigen
  • Anleitung zur Anzeige der für die Reise benötigten Mittel
  • Prüfung der Unterlagen, die Sie mit Ihrem Visumantrag einreichen müssen
  • Helfen Sie bei der Vorbereitung auf das Visuminterview, falls dies erforderlich ist
Muss ich meine alten Pässe auch einreichen?

Obwohl es nicht erforderlich ist, können Sie Ihre früheren Reisepässe als Nachweis Ihrer früheren Reisen einreichen. Die Vorlage Ihrer alten Pässe kann bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein. Zu beachten ist, dass Sie nur 2 alte Pässe vorlegen können.

Was sind die Visa für Belgien?

Welches Visum Sie benötigen, hängt vom Zweck Ihres Besuchs und seiner Dauer ab. Für Belgien stehen folgende Visa zur Verfügung:

Typ A

Flughafentransitvisum, mit dem Sie im internationalen Transitbereich eines Flughafens bleiben können, während Sie auf Ihrer Weiterreise auf Ihren Anschlussflug warten.

Typ B

Gültig für den Transit durch 1 oder mehr als ein Schengen-Land auf dem Weg von einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes (ebenfalls ein Nicht-Schengen-Land). Für dieses Visum darf die Durchreise nicht länger als 5 Tage dauern.

Typ C

Ermöglicht die Einreise in den Schengen-Raum für maximal 90 Tage Aufenthalt in einem Zeitraum von 6 Monaten.

Typ D

Dies gilt für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen. Gültig nur in Belgien, kann aber für die Durchreise durch ein oder mehrere Länder des Schengen-Raums verwendet werden.

Geben Sie D + C ein

Ermöglicht es Ihnen, sich in den ersten 3 Monaten nach der Einreise nach Belgien frei im Schengen-Raum zu bewegen, während Sie auf Ihre offizielle Aufenthaltserlaubnis warten.

Welches Visum benötige ich?

Wenn Sie geschäftlich nach Belgien reisen möchten, benötigen Sie ein Kurzaufenthaltsvisum Typ C – Geschäftsvisum.

Dieses Visum gilt für Reisen, die 90 Tage dauern.

FAQ
Welches Visum benötige ich für einen geschäftlichen Besuch in Belgien?

Für geschäftliche Reisen nach Belgien ist ein Kurzaufenthaltsvisum Typ C – Business Visa erforderlich.

Dies gilt nur für Besuche von weniger als 90 Tagen.

Unterscheidet sich das Antragsverfahren von der Beantragung eines Touristenvisums?

Nein. Die Kosten, Bedingungen und Verfahren für ein Geschäfts- und ein Touristenvisum in Belgien sind ähnlich.

Der Hauptunterschied zwischen den beiden besteht darin, dass Sie für ein Geschäftsvisum eines der folgenden Dokumente vorlegen müssen:

Ein Einladungsschreiben einer belgischen Organisation, in dem Sie um Ihre Anwesenheit gebeten werden, oder ein Schreiben Ihres Chefs, in dem der Zweck Ihrer Reise beschrieben wird.

Was ist, wenn ich den Zweck meines Besuchs später ändern möchte?

Sie können Ihren Besuchszweck nachträglich nicht mehr ändern, da dieser unzulässig ist.

Nein, Sie können Ihr Schengen-Geschäftsvisum nicht in ein anderes Visum ändern. Ihr Besuch soll kurz sein, und Sie müssen die Nation verlassen, sobald er abgeschlossen ist. Sie können jedoch nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland ein weiteres Visum beantragen.

Was ist, wenn ich den Zweck meines Besuchs später ändern möchte?

Sie können Ihren Besuchszweck nachträglich nicht mehr ändern, da dieser unzulässig ist.

Nein, Sie können Ihr Schengen-Geschäftsvisum nicht in ein anderes Visum ändern. Ihr Besuch soll kurz sein, und Sie müssen die Nation verlassen, sobald er abgeschlossen ist. Sie können jedoch nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland ein weiteres Visum beantragen.

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