Veröffentlicht am November 19 2021
Für Tausende von Expats ist Frankreich zu einem immer beliebter werdenden Reiseziel geworden. Dieses schöne Land hat viel zu bieten, wie zum Beispiel spektakuläre Landschaften, eine Auswahl an kulinarischen Genüssen und ein langsameres Leben. Die weite Landschaft, schöne Küstenstädte und pulsierende Städte lohnen eine Auswanderung nach Frankreich.
Während die Einwanderung nach Frankreich für EU-Bürger einfach ist, müssen Nicht-EU-Bürger das Einwanderungssystem durchlaufen, um nach Frankreich zu kommen.
Visa-Optionen
Das französische Einwanderungssystem ist einfach und kostengünstig für potenzielle Migranten, die in Frankreich ein neues Leben beginnen möchten. Je nach Zweck Ihres Umzugs nach Frankreich gibt es folgende Visaoptionen:
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Für die Beschäftigung
Visum für französische Angestellte: Dieses Visum ist für Personen gedacht, die für ein Jahr oder weniger in Frankreich arbeiten möchten. Der Arbeitnehmer muss einen von der DIRECCTE (Direction régionale des entreprises, de la concurrence et de la consommation, du travail et de l'emploi) genehmigten Arbeitsvertrag vorlegen.
Französisches Arbeitsvisum für Freiberufler und Selbständige: Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Gerichtsvollzieher, Notare, Gerichtsverwalter und Versicherungsagenten gehören zu den Berufen, für die eine Zulassung durch die zuständigen Berufsverbände erforderlich ist. Wenn Sie in einem dieser Bereiche arbeiten, vergewissern Sie sich, dass Sie über die erforderlichen Genehmigungen verfügen, bevor Sie ein Visum beantragen.
Arbeitsvisum der französischen Internationalen Organisation: Dieses Visum ist für Personen bestimmt, die mit einer internationalen Organisation arbeiten und einen offiziellen Auftrag nach Frankreich haben.
Für das Studium
Ausländische Studierende, die zum Studieren nach Frankreich kommen, können sich für die Studienvisum für Frankreich sobald sie für ein Programm an einer französischen Institution ausgewählt wurden.
Für den Anschluss von Familienmitgliedern
Eine Aufenthaltserlaubnis vie privée et familiale (VPF) steht Nicht-EU-/EWR-Personen zu, die einen Ehepartner oder ein Kind haben, der französischer Staatsbürger ist oder ein französisches Aufenthaltsvisum besitzt. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis VPF besitzen, müssen Sie keine gesonderte Arbeitserlaubnis beantragen.
Vorteile für internationale Arbeitnehmer
Wenn Sie als Einwanderer arbeiten und sich länger als drei Monate in Frankreich aufhalten, haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen. Sie oder Ihr Arbeitgeber können eine Sozialversicherungsnummer beantragen, mit der Sie am französischen Sozialversicherungssystem teilnehmen können. Arbeitslosenhilfe, Gesundheitsfürsorge und Familienbeihilfen gehören zu den Leistungen dieses Systems.
Ständiger Wohnsitz
Der erste Schritt besteht darin, eine befristete Aufenthaltserlaubnis (Carte de séjour temporaire) zu erhalten. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Diese Aufenthaltserlaubnis wird aufgrund des Verwendungszwecks des Studiums oder der Erwerbstätigkeit erteilt.
Nach fünf Jahren in Frankreich können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Carte de Residence) beantragen. Ein Daueraufenthaltsvisum in Frankreich erlaubt Ihnen auf unbestimmte Zeit im Land zu leben, zu arbeiten und zu studieren, muss jedoch alle zehn Jahre erneuert werden. Um einen dauerhaften Wohnsitz in Frankreich zu beantragen, müssen Sie zunächst einen Termin mit Ihrer örtlichen Präfektur vereinbaren, die Sie bei den erforderlichen Papieren unterstützt.
Dokumente benötigt
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Nach Frankreich auswandern
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