Veröffentlicht am November 22 2021
Finnland ist ein atemberaubendes Naturwunderland. Egal, ob Sie für einen neuen Job umziehen oder einfach nur eine schöne Umgebung für Ihre Familie suchen, Finnland ist eine fantastische Option.
Helsinki, die Hauptstadt, ist das beliebteste Reiseziel für Expats, da sie eine breite Palette an Berufs- und Freizeitmöglichkeiten bietet.
Die Stadt bietet zahlreiche Arbeitsmöglichkeiten, große Freiflächen und einen bequemen Zugang zu einem Großteil der Naturschönheit Finnlands.
Die Einwohner des Landes können eine allgemeine Gesundheitsversorgung und ein gut funktionierendes öffentliches Bildungssystem in Anspruch nehmen.
Wenn Sie migriert nach Finnland müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis hängt davon ab, ob Sie in Finnland arbeiten, studieren oder einem Familienmitglied nachziehen möchten.
Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten in Finnland
Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Finnland
Eine finnische Studentenaufenthaltserlaubnis wird einem ausländischen Studenten erteilt, der bleiben möchte und in Finnland studieren für mehr als drei Monate oder neunzig Tage. Im Allgemeinen wird eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten für Finnland jeweils für 1 Jahr erteilt.
Das Studium muss mit einem Bachelor oder einem berufsqualifizierenden Abschluss abgeschlossen werden.
Für die Dauer des Kurses dürfen Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis ihren Ehepartner und ihre Kinder nach Finnland bringen. Für die Einreise müssten sie separat ein Visum beantragen.
In Finnland sind Sie selbst für Ihr finanzielles Wohlergehen verantwortlich. In Finnland ist die Jobsuche als Student eine Herausforderung. Stellen Sie vor Ihrer Ankunft in Finnland sicher, dass Sie über genügend Geld verfügen, um Ihre Ausgaben für die Dauer Ihres Studiums zu decken.
Als Student trägst du deine medizinischen Kosten selbst als Student. Für Ihre Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie eine private Krankenversicherung.
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
Eine in Finnland lebende Person kann ihre Familienangehörigen nach Finnland bringen und wird als Sponsor bezeichnet. Er muss vor dem Nachziehen von Familienangehörigen zunächst über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen oder kann deren Aufenthaltserlaubnis bei der eigenen Antragstellung beantragen.
Zu den Familienangehörigen zählen Ehepartner oder eingetragene Partner und Kinder unter 18 Jahren.
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