Veröffentlicht am Mai 27 2020
Der Wunsch der EU-Bürger, sich zwischen den EU-Staaten wieder frei bewegen zu können, nähert sich der Erfüllung. Die EU-Länder kommen zusammen, um den Prozess der Wiederaufnahme des freien Reisens und des Tourismus in der EU zu diskutieren, da die COVID-19-Fälle in letzter Zeit zurückgegangen sind.
Die Außenminister von Zypern, Spanien, Slowenien, Portugal, Bulgarien, Österreich, Malta, Kroatien, Italien, Griechenland und Deutschland haben sich diese Woche per Videokonferenz getroffen. Sie erörterten einen koordinierten Ansatz zur Wiederherstellung des Reiseverkehrs und der Freizügigkeit in der Europäischen Union.
Diese Freizügigkeit ist ein wesentlicher Aspekt des europäischen Projekts. Vor diesem Hintergrund bekräftigten die Minister auf der Konferenz das gemeinsame Ziel aller Arten von Reisen in Europa. Dies umfasst berufliche, private und schulische Reisen.
Dies wurde auf der Grundlage der Werte der Verhältnismäßigkeit und des Fehlens von Diskriminierung ins Auge gefasst.
Die von der Europäischen Kommission am 13. Mai 2020 veröffentlichten Leitlinien zur Wiederherstellung und Wiederaufnahme des Verkehrs und Tourismus ab 2020 wurden von den Ministern begrüßt. Sie einigten sich auf mehrere Grundsätze.
Die Minister waren sich außerdem einig, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass EU-Bürger sicher nach Hause zurückkehren, während sie frei durch die EU reisen. Zu diesem Zweck wurde eine enge Abstimmung zwischen den EU-Staaten gefordert. Sie sollten die Beschränkungen und Quarantänevorschriften schrittweise aufheben.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Wiederherstellung des grenzüberschreitenden Verkehrs. Die Berücksichtigung der Übereinstimmung der epidemiologischen Bedingungen zwischen zwei beliebigen Staaten ist hierfür ein Muss. Es wird dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung der Pandemie über die Grenzen hinweg zu stoppen.
Die Minister riefen auch private Akteure im Tourismus und Tourismusunternehmen auf. Sie wurden gebeten, in den kommenden Wochen angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der Reisenden bei der Wiederherstellung des freien Reisens zu gewährleisten.
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