Veröffentlicht am September 25 2020
Hier finden Sie Neuigkeiten zum Einreichen von Biometrie als Teil des PR-Bewerbungsverfahrens. Kanada hat es zur Regel gemacht, dass PR-Bewerber ihre biometrischen Daten nicht angeben müssen, wenn sie ihre biometrischen Daten in den letzten 10 Jahren im Rahmen einer anderen Bewerbung eingereicht haben.
Das IRCC hat bereits Maßnahmen ergriffen, um Antragstellern zu helfen, die Probleme mit der Übermittlung biometrischer Informationen hatten, indem es Verzögerungen gewährte. Es bleibt jedoch die Frage, wann viele der Servicestellen in Kanada und im Ausland, die biometrische Informationen sammeln, ihren Betrieb wie gewohnt wieder aufnehmen werden.
Mit der Schließung von VACs und Servicestellen hatten viele PR-Bewerber Schwierigkeiten, den Prozessablauf zu verfolgen, insbesondere bei der Übermittlung biometrischer Informationen.
Genau aus diesem Grund verzichtet das IRCC in bestimmten Fällen bedingt auf die Angabe biometrischer Daten im Zuge der Bewerbung um PR.
Diese neue Richtlinie trat am 10. September 2020 in Kraft. Sie wurde am 22. September 2020 in Kraft gesetzt. Auch diese Regelung hat kein Ablaufdatum.
Diese neue Regel gilt für PR-Bewerber in Kanada, die:
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Hinweis:
PR – Daueraufenthalt
IRCC – Einwanderung, Flüchtlinge und Staatsbürgerschaft Kanada
VAC – Visumantragszentrum
Stichworte:
Kanada Einwanderung
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