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Wenn Sie in Polen studieren aber ein Nicht-EU-Bürger sind, benötigen Sie eine Polen-Studentengenehmigung für Studium in Polen. Die Genehmigung ist für einen Zeitraum von drei Monaten gültig. Um Ihren Aufenthalt zu verlängern, müssen Sie einen Antrag stellen Aufenthaltsgenehmigung mindestens 45 Tage vor Ablauf Ihrer Genehmigung.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für 15 Monate ausgestellt. Sie können bis zu drei Jahre verlängert werden, jedoch nicht über die Dauer Ihres Studiums hinaus.
Das Land verfügt über mehr als 450 Hochschuleinrichtungen, die Kurse in verschiedenen Fächern anbieten. Studenten aus über 150 Ländern haben Polen zu ihrem Ziel gemacht Studieren im Ausland Ziel.
Die Universitäten hier folgen dem Bologna-System wie andere europäische Nationen.
Obwohl sich internationale Studierende für englischsprachige Kurse einschreiben können, ist es für sie von Vorteil, Polnisch zu lernen. Dies wird ihnen helfen, mit der lokalen Gemeinschaft zu kommunizieren und die Kultur kennenzulernen.
Studierende aus Nicht-EU-Staaten können hier während ihres Studiums arbeiten. Sie können Teilzeit arbeiten und Ihren Aufenthalt in Polen durch eine Teilzeitbeschäftigung finanzieren.
Eine gültige Aufenthaltserlaubnis für den Betrieb wäre jedoch von Vorteil. Das ist erforderlich, um in Polen zu studieren, damit Sie in Teilzeit arbeiten können.
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