Die Bundesregierung fördert den Familiennachzug und erlaubt Wanderarbeitnehmern, ihre Familienangehörigen und Verwandten vorübergehend oder dauerhaft nach Deutschland zu bringen. Die Deutschland abhängige Erlaubnis ist auch bekannt als die Familientreffen Visum und ist hierfür eine Sondergenehmigung.
Arbeitsmigranten, die ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Ihr Ehepartner oder Lebensgefährte benötigt für die Einreise weder eine Aufenthaltserlaubnis noch Deutschkenntnisse, wenn:
Die Voraussetzungen für die Mitnahme eines Kindes nach Deutschland können sich je nach Alter der Kinder ändern.
Wenn beide Elternteile in Deutschland leben, können sie ihr Kind mitbringen. Ein alleinerziehender Elternteil hingegen darf sein minderjähriges Kind nach Deutschland holen, wenn er das alleinige Sorgerecht für das Kind hat.
Um ein Visum für die Familienzusammenführung zu erhalten, darf das Kind nicht verheiratet sein. Dies schließt jedoch nicht aus, eine andere Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, beispielsweise ein deutsches Besucher- oder Touristenvisum, eine Studienerlaubnis zum Studium in Deutschland oder eine Arbeitserlaubnis in Deutschland.
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