DEUTSCHLAND-ABHÄNGIGES VISUM

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Deutschland abhängige Erlaubnis

Die Bundesregierung fördert den Familiennachzug und erlaubt Wanderarbeitnehmern, ihre Familienangehörigen und Verwandten vorübergehend oder dauerhaft nach Deutschland zu bringen. Die Deutschland abhängige Erlaubnis ist auch bekannt als die Familientreffen Visum und ist hierfür eine Sondergenehmigung.

Berechtigung für die Deutschland-Abhängigkeitserlaubnis

Arbeitsmigranten, die ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Genügend Einkommen haben, um sie und ihre Familie zu ernähren
  • Haben Sie genug Geld, um eine Unterkunft für die Familie zu schaffen
  • Familienangehörige müssen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen
  • Kinder müssen unter 18 Jahre alt sein
  • Besitzen Sie eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU
  • Haben Sie genug Krankenversicherung für sie und ihre Familienmitglieder
Ausnahmen

Ihr Ehepartner oder Lebensgefährte benötigt für die Einreise weder eine Aufenthaltserlaubnis noch Deutschkenntnisse, wenn:

  • Sie besitzen eine Blaue Karte der Europäischen Union.
  • Sie arbeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Hochqualifizierter in Deutschland.
  • Ihr Ehepartner hat einen Bachelor-Abschluss einer Universität.
Unterhaltsberechtigte Kinder nach Deutschland holen

Die Voraussetzungen für die Mitnahme eines Kindes nach Deutschland können sich je nach Alter der Kinder ändern.

Minderjährige Kinder

Wenn beide Elternteile in Deutschland leben, können sie ihr Kind mitbringen. Ein alleinerziehender Elternteil hingegen darf sein minderjähriges Kind nach Deutschland holen, wenn er das alleinige Sorgerecht für das Kind hat.

Erwachsene Kinder

Um ein Visum für die Familienzusammenführung zu erhalten, darf das Kind nicht verheiratet sein. Dies schließt jedoch nicht aus, eine andere Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, beispielsweise ein deutsches Besucher- oder Touristenvisum, eine Studienerlaubnis zum Studium in Deutschland oder eine Arbeitserlaubnis in Deutschland.

Voraussetzungen für die Patenschaft für einen Ehegatten/eingetragenen Partner
  • Wohnungsnachweis – Nachweis, dass der deutsche Staatsbürger genügend Platz in seiner Wohnung für den Bewerber hat.
  • Nachweis der Deutschkenntnisse des Bewerbers mindestens auf dem Niveau A1.
  • Standes- oder Heiratsurkunde eines ausländischen Beamten, ins Deutsche übersetzt und von der deutschen Botschaft beglaubigt
  • Eine Kopie des Reisepasses und des Personalausweises des deutschen Ehegatten ist mitzuschicken, wenn der Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Wenn der Ehegatte ein in Deutschland lebender Nichtdeutscher ist, muss er einen Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt sowie einen Reisepass vorlegen.
Voraussetzungen für eine Patenschaft für Kinder
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Nachweis des in Deutschland lebenden Elternteils, der das Sorge- und Sorgerecht hat

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Häufig gestellte Fragen

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