Möchten Sie die Tschechische Republik geschäftlich von Indien aus besuchen? Sie müssen ein Geschäftsvisum beantragen. Mit diesem Visum ist es einem Geschäftsmann gestattet, die Tschechische Republik zu geschäftlichen Zwecken zu besuchen, wie z. B. Beschäftigung, Firmentreffen oder Partnerschaftstreffen.
Für einen Kurzaufenthalt müssen Sie ein Visum beantragen. Es erlaubt Ihnen, sich 90 Tage in der Tschechischen Republik aufzuhalten. Das Kurzaufenthaltsvisum ist im Volksmund als Schengen-Visum bekannt. Das Visum gilt für die Länder Europas, die Teil des Schengen-Abkommens sind. Das Geschäftsvisum ermöglicht es Ihnen, durch die am Schengen-Abkommen beteiligten Länder zu reisen und sich mit minimalen Einschränkungen während der Ausübung der Geschäftstätigkeit aufzuhalten.
Die Anforderungen für das Geschäftsvisum für die Tschechische Republik sind:
Die für das Arbeitsvisum für die Tschechische Republik erforderlichen Dokumente sind:
Die Bearbeitungszeit einer Niederlassungserlaubnis beträgt ca. 15 Werktage. Dies kann aufgrund verschiedener Faktoren, wie z. B. der Anzahl der notwendigen Einträge, des Volumens der von der Botschaft bearbeiteten Anträge, der Möglichkeit der Expressbearbeitung und dergleichen, unterschiedlich sein. Es wird daher empfohlen, die Arbeitserlaubnis frühzeitig zu beantragen.
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