GESCHÄFTSVISUM DÄNEMARK

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Geschäftsvisum für Dänemark

Wenn Sie ein Unternehmen in Dänemark gründen und das Land besuchen möchten, benötigen Sie ein Geschäftsvisum, um in das Land zu reisen. Dieses Visum erleichtert einem Geschäftsmann den Besuch Dänemarks für geschäftliche Aktivitäten, wie z. B. eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, und eine Beschäftigung.

Voraussetzungen für das Geschäftsvisum für Dänemark

Das Geschäftsvisum für Dänemark wird unter der Bedingung ausgestellt, dass eine Geschäftsbeziehung zwischen der Unternehmensorganisation, die Sie in Dänemark besuchen möchten, und der Unternehmensorganisation, die Sie aus Ihrem Heimatland vertreten, nachgewiesen wird.

Vor dem geplanten Besuch sollte die Beziehung zwischen den beiden Organisationen bereits hergestellt werden. Der Zweck des Besuchs in Dänemark sollte ausschließlich geschäftlichen Aktivitäten dienen.

Andere Teilnahmebedingungen

Die Unternehmensorganisation, die Sie in Dänemark besuchen möchten, sollte beim dänischen CBR oder Central Business Register registriert sein. Das Unternehmen, das Sie besuchen möchten, sollte Ihren Besuch durch Ausstellung einer Einladungs-ID oder eines Formulars bestätigen.

Möglicherweise wird Ihnen kein Geschäftsvisum ausgestellt, wenn das Geschäft unter die Vorschriften der Arbeitserlaubnis fällt. Bei Aufenthalten, die weniger als 90 Tage dauern, können andere arbeitsbezogene Tätigkeiten ohne Erteilung einer Arbeitserlaubnis ausgeübt werden.

Ihr Antrag auf ein Geschäftsvisum kann abgelehnt werden, wenn die dänischen Einwanderungsbehörden der Ansicht sind, dass das Geschäftsvisum von Ihnen missbraucht werden kann, um sich für längere Zeit oder dauerhaft in Dänemark oder einem anderen Land der Schengen-Region niederzulassen.

Dokumente benötigt

Dies sind die Dokumente, die Sie für das Geschäftsvisum benötigen:

  • Ein Reisepass mit einer Gültigkeit von 3 Monaten
  • Der Reisepass sollte in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein
  • Nachweis ausreichender Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes in Dänemark und zur Bezahlung der Rückreise
  • Police für Reiseversicherung
  • Anschreiben Ihres Unternehmens, wenn Sie es bei Ihrem Besuch in Dänemark vertreten

Bearbeitungszeit und Gültigkeit

Das Geschäftsvisum erleichtert den Aufenthalt in Dänemark für 90 Tage oder in einem anderen Schengen-Land.

Die Bearbeitung des Geschäftsvisums dauert in der Regel 15 Tage.

Wie kann Y-Achse Ihnen helfen?

  • Bewerten Sie die für Ihren Visumantrag erforderlichen Dokumente
  • Beraten Sie Sie über die Mittel, die den Visa-Beamten angezeigt werden müssen
  • Schließen Sie den Bewerbungsprozess ab

Wann kann ich ein Geschäftsvisum für Dänemark erhalten?

Das Geschäftsvisum für Dänemark gilt, wenn Sie zu geschäftlichen Zwecken nach Dänemark reisen.

Dieses Visum berechtigt Sie zum Aufenthalt in jedem Land des Schengen-Raums. Zu den Schengen-Ländern gehören:

  • Österreich
  • Belgien
  • Dänemark
  • Tschechien
  • Finnland
  • Estland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Ungarn
  • Griechenland
  • Italien
  • Island
  • Liechtenstein
  • Lettland
  • Luxemburg
  • Litauen
  • Niederlande
  • Malta
  • Norwegen
  • Portugal
  • Polen
  • Slowenien
  • Slowakei
  • Schweiz
  • Spanien
  • Schweden

Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von 90 Tagen am Stück in den 180 Tagen in Dänemark und gilt für alle Länder des Schengen-Raums.

Wann kann ich frühestens ein Geschäftsvisum für Dänemark beantragen?

Sie können innerhalb von 3 Monaten vor Ihrem geplanten Reisedatum ein Geschäftsvisum für Dänemark beantragen.

Wo bewerbe ich mich, wenn ich mehr als ein Land besuchen werde?

Wenn Sie mehr als ein Land besuchen, müssen Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes einen Antrag stellen und angeben, dass Sie beabsichtigen, sich für die maximale Dauer im Schengen-Raum aufzuhalten. Sie müssen auch die Reiseroute Ihres Besuchs in jedem Land einreichen.

Wenn Sie nur ein Land besuchen, müssen Sie Ihr Schengen-Geschäftsvisum bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes einreichen, das Sie besuchen möchten.

Wenn Sie in verschiedene Länder der Region reisen, kann eine der beiden Situationen eintreten –

  • Sie werden jedes Land für die gleiche Zeit besuchen. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag bei der Visumantragsstelle, dem Konsulat oder der Botschaft des Landes stellen, das Sie zuerst besuchen möchten.
  • Ihr Aufenthalt in jedem Land hat eine andere Dauer. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag bei der Visumantragsstelle, dem Konsulat oder der Botschaft des Landes stellen, in dem Sie sich am längsten aufhalten möchten.

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Häufig gestellte Fragen

Was sind die besonderen Bedingungen, um eine dänische Gewerbeerlaubnis zu erhalten?
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Aus welchen Gründen wird mein Genehmigungsantrag abgelehnt?
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