Veröffentlicht am Juli 27 2020
Die US-Konsulate in Österreich und Deutschland haben den Visaservice in eingeschränkter Kapazität wieder aufgenommen. Diese Konsulate wurden seit Beginn der COVID-19-Pandemie und der Verlangsamung der US-Einwanderung vorübergehend geschlossen.
In Deutschland haben die USA die Visumbearbeitung von Nichteinwanderungsvisaanträgen für begrenzte Kategorien wieder aufgenommen. Diese Visa Application Center (VAC) arbeiten in Frankfurt und Berlin. In München haben die USA die Bearbeitung von Anträgen für F/M/J-Visa wieder aufgenommen.
In der Mitteilung des Konsulats heißt es, dass US-Bürger und Einwohner Deutschlands vorrangig behandelt werden. Drittstaatsangehörige, die nicht in Deutschland wohnen, können jedoch kein Visum beantragen.
Studenten aus Schengen-Staaten, die ein gültiges M- und F-Visum erhalten, können direkte Reisen in die USA unternehmen. Studieninteressierte, die ein M- oder F-Visum benötigen, müssen jedoch einen Termin für ein Visumgespräch vereinbaren.
Das US-Konsulat in Berlin weist auch an, dass jeder F- und M-Reisende über ein aktuelles I-20-Formular verfügen muss, das allen Anforderungen des Studenten- und Austauschbesucherprogramms entspricht. Persönliche Anweisungen sind für sie nicht erforderlich.
Außerdem können sich jetzt einige Kategorien von Reisenden für eine NIE (Ausnahme von nationalem Interesse) gemäß der Präsidialproklamation 9993 qualifizieren. Diese Proklamation verbot routinemäßige Reisen aus dem grenzenlosen Gebiet in die USA.
Zu den Reisendenkategorien, die sich für NIE qualifizieren, gehören:
Antragsteller dieser Kategorien, die glauben, dass ihre Reise im nationalen Interesse der USA liegt, sollten ihr Visum wie gewohnt beantragen.
Das US-Konsulat in Österreich hat die eingeschränkte Visumsbearbeitung wieder aufgenommen. Bevorzugt werden Einwohner und Staatsbürger Österreichs.
Die Termine in der US-Botschaft in Wien wurden wieder aufgenommen, einschließlich der Kategorien:
Diese US-Botschaft entscheidet, ob sich ein Antragsteller für NIEs gemäß der Präsidentenproklamation 9993 qualifizieren kann.
Antragsteller dieser Kategorien, die glauben, dass ihre Reise im nationalen Interesse der USA liegt, sollten ihr Visum wie gewohnt beantragen.
Die US-Botschaft in Wien wird die Bearbeitung von diplomatischen und offiziellen Visa nach dem üblichen Verfahren fortsetzen. Neben den oben genannten NIE-Kategorien bietet es aufgezählte Ausnahmen für:
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