Veröffentlicht am Juni 27 2020
Für diejenigen, die mit einem Schengen-Visum in Frankreich festsitzen, gibt es aufgrund der geltenden weltweiten Reisebeschränkungen eine Atempause. Frankreich hat nun beschlossen, solchen Reisenden eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Dadurch wird ihr Aufenthalt legal, wenn ihr Schengen-Visum abgelaufen ist.
Für Reisende mit einem Schengen-Touristenvisum, das demnächst abläuft, verlängert Frankreich die Gültigkeit des Visums um maximal weitere 90 Tage.
Alle Reisenden, die vor dem 17. März 2020 in Frankreich angekommen sind und Frankreich aufgrund von Reisebeschränkungen der Weltnationen nicht verlassen konnten, werden von der neuen Entscheidung profitieren.
Mit anderen Worten, alle Drittstaatsangehörigen, die Frankreich aus legitimen Gründen nicht verlassen können, werden mit einem vorläufigen Aufenthaltstitel oder einer Visumverlängerung behandelt.
Es gibt diejenigen, die halten
wegen Flugstörungen aus Frankreich gestrandet. Diese Personen können nach Frankreich zurückkehren, sobald es die Situation zulässt.
Wer im Besitz eines Schengen-Besuchervisums für Kurzaufenthalte ist, der vor der Pandemie nach Frankreich gereist ist und nun dort festsitzt, kann in einem einfacheren Verfahren mit geringeren Dokumentenanforderungen neue Visa beantragen.
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Frankreich Visum
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